Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Januar 2024
1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart, für alle vertraglich vereinbarten Leistungen und Lieferungen der MADERAG AG (nachfolgend Auftragnehmerin oder Partei genannt).
1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Auftragserteilung
Zur Annahme eines verbindlichen Auftrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Weichen Auftragsbestätigung und Auftrag inhaltlich voneinander ab, hat die Gegenpartei der Auftragnehmerin (nachfolgend Auftraggeber oder Partei genannt) unverzüglich zu reagieren, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert.
3. Informationsveröffentlichung und Geheimhaltung
3.1 Der Inhalt von Prospekten, Preislisten, Katalogen und technischen Dokumenten ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, er wird ausdrücklich zugesichert.
3.2 Jede Partei behält alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen, die sie der anderen aushändigt. Die empfangende Partei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Partei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
3.3 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet, den Umständen nach als vertraulich anzusehen und weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Im Zweifel gelten Informationen als vertraulich.
4. Preise und Verpackung
4.1 Alle Preise verstehen sich netto, exklusive Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Zölle usw.), ab Standort der Auftragnehmerin (EXW gemäss INCOTERMS 2010).
4.2 Die Verpackung ist wo nicht anders vereinbart oder genannt im Preis inbegriffen und wird in der Regel nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch gemäss Vereinbarung Eigentum der Auftragnehmerin, muss sie vom Auftraggeber franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sind keine Zahlungsbedingungen vereinbart, werden die Zahlungen ab Rechnungsdatum fällig und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an die Auftragnehmerin zahlbar.
5.2 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der gelieferten Gegenstände oder Leistungen aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder geringe Nachbesserungen notwendig sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Auftragnehmerin bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor (und der Auftraggeber anerkennt dieses), den Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
6.2 Der Auftraggeber darf die gelieferten Gegenstände nur veräußern oder verpfänden, wenn er sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis vollständig erfüllt hat.
7. Lieferfristen
Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung keine Gewähr übernommen wird.
Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Auftraggeber zumutbar ist.
8. Versand und Gefahrenübergang
8.1 Jede Sendung wird dem Auftraggeber mit Lieferschein unter Angabe der entsprechenden Auftragsnummer zugestellt. Der Transport erfolgt wo nicht anders vereinbart auf Rechnung des Auftraggebers. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind der Auftragnehmerin rechtzeitig zu melden.
8.2 Die Gefahr geht mit der Bereitstellung zum Versand auf den Auftraggeber über falls vertraglich nicht’s anderes vereinbart wurde.
9. Erfüllungsort
Soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, liegt der Erfüllungsort am Standort der Auftragnehmerin respektive am jeweiligen Versendungsort.
10. Annahme
Der Auftraggeber hat sämtliche gelieferten Gegenstände einer Prüfung zu unterziehen. Allfällige Mängel sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, zu rügen, ansonsten gelten sie als genehmigt.
11. Gewährleistung
11.1 Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die gelieferten Gegenstände die zugesicherten Eigenschaften haben und keine, deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigende, körperliche oder rechtliche Mängel aufweisen. Die Gewährleistungsdauer beträgt wo nicht anders genannt oder vereinbart 12 Monate ab Gefahrenübergang.
11.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge ordentlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, übermäßiger Beanspruchung sowie aus anderen Gründen, welche die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat.
12. Nachbesserung und Ersatzlieferung
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bei nicht bestellungsgemäßen Leistungen oder Lieferungen vorhandene Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferungen zu beseitigen.
13. Rechte
Die Rechte an Entwicklungen, Erfindungen, Produktionsverfahren sowie sonstigem geistigem Eigentum an den Vertragsgegenständen verbleiben bei der Auftragnehmerin.
14. Datenschutz
Die Auftragnehmerin nimmt vom Auftraggeber nur die zwingend benötigten Daten auf und werden von der Auftragnehmerin absolut vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin benutzt diese einzig im Rahmen der Abwicklung der Vertragserbringung.
15. Verrechnungsverbot
Der Auftraggeber hat keinen Verrechnungsanspruch.
16. Bewilligungen
Bedarf es zur Erbringung einer vertraglichen Leistung einer behördlichen Bewilligung (namentlich einer Exportbewilligung), trifft die Auftragnehmerin alle zur Erlangung notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen. Wird das Mitwirken des Auftraggebers vorausgesetzt, so ist dieser dazu verpflichtet. Falls eine solche Bewilligung nicht erteilt wird oder mit Verzögerung bewilligt wird, bzw. eine erteilte Bewilligung widerrufen wird, kann der Auftraggeber daraus gegenüber der Auftragnehmerin keinerlei Ansprüche ableiten.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Subsidiär zu den vorliegenden AGB gilt materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss seiner Regeln zu Konflikten von Rechtsordnungen (insb. IPRG). Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich wegbedungen.
17.2 Für alle aus diesem Vertrag oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Auftragnehmerin zuständig.